Diesbezüglich befindet sich ein durch die zuständige Gerichtspräsidentin unterzeichnetes Kurzprotokoll vom 27. August 2018 bei den Akten, in welchem in Form einer Checkliste angekreuzt ist, dass sich die Gerichtspräsidentin davon überzeugt hat, dass das Scheidungsbegehren und die Vereinbarung vom 27. August 2018 auf freiem Willen und reiflicher Überlegung beruhen und Letztere voraussichtlich genehmigt werden kann. Sodann bestätigen die Ehegatten unterschriftlich, dass die gemeinsame und getrennte Anhörung stattgefunden hat (pag. 5 ff.).