Dossier CIV 18 1455). 1.2 Gemäss Vorinstanz konnte anlässlich der Vergleichsverhandlung im Eheschutzverfahren eine vollständige Vereinbarung über die Scheidungsfolgen abgeschlossen werden. Gleichentags sei die gemeinsame und getrennte Anhörung der Ehegatten durchgeführt worden (vgl. schriftliche Begründung des Scheidungsurteils, pag. 113 Dossier CIV 18 5116 [nachfolgende Verweise auf das Hauptdossier CIV 18 5116 erfolgen lediglich unter Angabe der pag.-Ziffer]).