14 ren Betrag zu entrichten, sobald sie dazu in der Lage ist (Art. 123 ZPO und Art. 42a KAG). 15 Die Kammer entscheidet: 1. Die Berufung wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Das Gesuch um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege des Berufungsklägers wird abgewiesen (ZK 19 106).