Dabei erfolgt in Verfahren nach Art. 276 ZPO gemäss Praxisfestlegung der Zivilabteilung des Obergerichts des Kantons Bern vom 22. Februar 2011 eine Kapitalisierung auf das dreifache der jährlichen Leistung (Faktor 36). Der Streitwert im Berufungsverfahren beträgt demnach CHF 36‘000.00 (CHF 1‘000.00 x 36 Monate). Gestützt auf den bei einem Streitwert von CHF 36‘000.00 anwendbaren Tarifrahmen von CHF 1‘500.00 bis CHF 20‘000.00 (Art. 44 Abs. 1 Bst. b des Verfahrenskostendekrets [VKD; BSG 161.12])