als Magaziner und Logistiker im Zwischenverdienst. Den eingereichten Taggeldabrechnungen (BB 7) ist zu entnehmen, dass bei der Berechnung von einem versicherten Verdienst von brutto CHF 5‘278.00 ausgegangen wird, wobei dem Berufungskläger 80% davon ausbezahlt werden. Der tatsächlich erzielte durchschnittliche Nettolohn betrage gemäss seinen Angaben knapp CHF 4‘500.00 inkl. Kinderzulagen. Dem steht das in der Scheidungsvereinbarung festgelegte Nettoeinkommen von CHF 5‘000.00 exkl. Kinderzulagen entgegen.