Bei einer Lockerung dieser Anforderungen könnte sonst für eine gewisse Zeit eine Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung erreicht werden, ohne dass dafür die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben wären. Gewieften Gesuchstellern stünde die Möglichkeit offen, auch ohne Abänderungsvoraussetzungen eine Klage und gleichzeitig ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen einzureichen – nur um die Klage einige Zeit später wieder zurückzuziehen.