12.2.2 Auch das Obergericht des Kantons Bern hat bereits in einem früheren Entscheid festgehalten, dass vorsorgliche Massnahmen im Rahmen von Abänderungsverfahren an mindestens ebenso strenge Anforderungen geknüpft werden müssen wie die Abänderung selbst. Bei einer Lockerung dieser Anforderungen könnte sonst für eine gewisse Zeit eine Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung erreicht werden, ohne dass dafür die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben wären.