Für die Zeit von Januar bis Dezember 2018 ergebe sich sodann ein durchschnittlicher Nettolohn von CHF 4‘493.76 inkl. Zulagen. Es sei nachgewiesen, dass sich das Einkommen des Berufungsklägers dauerhaft und wesentlich verändert habe (pag. 162 f.). 10.3 Der Berufungskläger macht geltend, sein Existenzminimum sowie jenes der bei ihm lebenden Töchter belaufe sich auf CHF 4‘317.20.