Die Feststellung der Vorinstanz, wonach er eine Arbeitsstelle in P.________ gefunden habe, sei zwar nicht falsch, er arbeite aber auch hier über Randstad im Zwischenverdienst (BB 6). Die Arbeitslosenkasse bezahle je nach Arbeitspensum und dem effektiven Verdienst nach wie vor «nur» die Differenz zu 80% des versicherten Verdienstes. Sämtlichen Abrechnungen der Unia Burgdorf sei zu entnehmen, dass von einem versicherten Verdienst von brutto CHF 5‘278.00 ausgegangen werde. Er erhalte allerdings nur 80% davon als Taggelder, was brutto CHF 4‘222.40 entspreche. Der Nettobetrag ohne Kinderzulagen belaufe sich auf CHF 3‘900.00.