2. Die Unterhaltszahlungen gemäss Ziff. 9-13 der Scheidungsvereinbarung vom 23. August 2016 seien aufzuheben. 3. Eventualiter: Die Unterhaltszahlungen gemäss Ziff. 9-13 der Scheidungsvereinbarung vom 23. August 2016 seien auf einen symbolischen Betrag von CHF 50.00 pro Kind für die Kinder F.________, geb. 25. August 2003, H.________, geb. 14. Januar 2012 und I.________, geb. 24. August 2018 zu reduzieren, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.