9 und 12 der Scheidungsvereinbarung (gerichtlich genehmigt am 13.09.2016) werden die Unterhaltsbeiträge des Gesuchstellers zugunsten von G.________ bis zum rechtskräftigen Urteil des Hauptverfahrens um Abänderung des Scheidungsurteils aufgehoben. Ziff. 9 der Scheidungsvereinbarung lautet nun wie folgt: