2 2.3 Mit Eingabe vom 17. Oktober 2018 beantragte die Berufungsbeklagte die Abweisung des Gesuchs um vorsorgliche Massnahmen. Sie stellte ebenfalls ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (pag. 108 ff.). 2.4 Am 11. Februar 2019 entschied das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Vorinstanz) was folgt (pag. 146 ff.): 1. In Abänderung von Ziff. 9 und 12 der Scheidungsvereinbarung (gerichtlich genehmigt am 13.09.2016) werden die Unterhaltsbeiträge des Gesuchstellers zugunsten von G._