1. Die Beschwerde wird gutgeheissen und der Entscheid des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 23. Januar 2018 betreffend Honorarbestimmung im Scheidungsverfahren mit Teileinigung wird aufgehoben. 2. Die Entschädigung für die amtliche Rechtsvertretung von B.________ durch Rechtsanwalt Dr. A.________ wird neu wie folgt bestimmt: