4 wenn davon ausgegangen wird, dass es sich um Aufwand eines fachlich ausgewiesenen, gewissenhaften Anwalts handelt. Es können nun aber darauf nicht Stunden eines Praktikanten im Verhältnis 1:1 angerechnet werden. Vielmehr ist aufgrund von Ziffer 1.2 von KS 15 davon auszugehen, dass ein Praktikant für dieselbe Arbeit doppelt so viel Zeit benötigt wie ein Anwalt.