4. Dagegen erhob Rechtsanwalt Dr. A.________ am 23. Februar 2018 Beschwerde (pag. 115 ff.). Er beantragte die Aufhebung von Ziffer 1 des angefochtenen Entscheides und die Festsetzung der amtlichen Entschädigung im ursprünglich beantragten Umfang (15 Stunden des Rechtsanwalts zu CHF 200.00 und 16 Stunden des Praktikanten zu CHF 100.00). Eventualiter ersuchte er um Rückweisung der Angelegenheit an die Vorinstanz zum neuen Entscheid, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Der Beschwerdeführer ist der Auffassung, bei der Bestimmung des gebotenen Aufwands sei von demjenigen eines Rechtsanwalts auszugehen.