Insgesamt werde für die Rechtsvertretung der Klientin ein Aufwand von 24 Stunden als notwendiger angemessener und verhältnismässiger Zeitaufwand erachtet. Dieser Zeitrahmen habe neben Studium der Unterlagen (3 Stunden), Studium der Rechtslage (2 Stunden), Rechtsschriftenredaktion (2 Stunden), Vorbereitung der Anhörung (4 Stunden), Kontakte mit der Bank (1.5 Stunden) und Verhandlungsassistenz (4 Stunden) genügend Zeit für Klientenbesprechungen (4.5 Stunden), Konventionsgespräche mit der Gegenpartei (2 Stunden) sowie Abschlussarbeiten (1 Stunde) geboten (pag. 107).