Verbleibend für Lebensk osten hauptbetreuender Elternteil 481 Anteil Kinderk osten z.L. hauptbetreuender Elternteil 0 Betreuungszeit in Prozent aufgrund Alter 0.00% Anteil am Betreuungsunterhalt in Prozent 100.00% 0.00% 0.00% 0.00% 100.00% ./. Ausgleich Manko (ohne Vorsorgeunterhalt, Unterhaltsbeiträge an Dritte) durch Betreuungsunterhalt -130 130 0 0 0 0