42 BGG entsprechen. Die Verletzung von Grundrechten und von kantonalem sowie interkantonalem Recht ist ausdrücklich zu rügen und zu begründen (Art. 106 Abs. 2 BGG). Hinweis: Der Entscheid ist rechtskräftig. Die Berechnungstabellen im Anhang des Entscheids werden sichtbar, wenn das Dokument im Originalformat geöffnet wird.