10. Für die Verfahren betreffend unentgeltliche Rechtspflege vor Obergericht werden keine Gerichtskosten erhoben (ZK 18 113 und ZK 18 127). 11. Zu eröffnen: - dem Berufungskläger, vertreten durch Rechtsanwalt Y.________ - der Berufungsbeklagten, vertreten durch Fürsprecherin Z.________ Mitzuteilen: - der Vorinstanz Bern, 26. Juni 2018 Im Namen der 2. Zivilkammer Der Referent: Oberrichter Schlup Die Gerichtsschreiberin: