3. Die Ziffern 7, 8, 13 und 14 des Entscheids des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 10. Januar 2018 (Kostenverlegung betreffend das erstinstanzliche Verfahren und Nachzahlungspflicht betreffend Gerichtskosten) werden bestätigt. 28 4. Dem Berufungskläger wird für das oberinstanzliche Verfahren ZK 18 94 die unentgeltliche Rechtspflege gewährt. Es wird ihm Rechtsanwalt Y.________ als unentgeltlicher Rechtsbeistand bestellt (ZK 18 113).