- Berufungsbeklagte (01.01.2017 – 31.12.2017): CHF 3‘485.00 - Berufungsbeklagte (ab 01.01.2018): CHF 3‘872.00 2.4 Es wird festgestellt, dass von den für das Jahr 2017 geschuldeten Unterhaltsbeiträgen für C.________ und die Berufungsbeklagte von total CHF 13‘680.00 bereits ein Betrag von CHF 4‘405.00 bezahlt wurde und der Berufungskläger der Berufungsbeklagten für diese Periode demzufolge eine Restanz von CHF 9‘275.00 schuldet.