Ab dem 1. Januar 2018 hat der Berufungskläger der Berufungsbeklagten einen Unterhaltsbeitrag von CHF 135.00 zu bezahlen. 2.3 Bei der Festsetzung der Unterhaltsbeiträge wurde von folgenden Einkommenszahlen (netto pro Monat, inkl. Anteil 13. Monatslohn/Gratifikationen, exkl. Familien und Betreuungszulagen) ausgegangen: - Berufungskläger (01.01.2017 – 31.12.2017): CHF 4‘412.00 - Berufungskläger (ab 01.01.2018): CHF 4‘639.00