2. Die Berufung wird insofern gutgeheissen, als die Ziffern 1 – 4 des Entscheids des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 10. Januar 2018 wie folgt abgeändert werden: 2.1 Der Berufungskläger wird verurteilt, der Berufungsbeklagten für den Sohn C.________ für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 790.00 (Barunterhalt CHF 660.00, Betreuungsunterhalt CHF 130.00), zahlbar monatlich zum Voraus, zu bezahlen. Ab dem 1. Januar 2018 hat der Berufungskläger der Berufungsbeklagten für den Sohn C.___