MWST von 181.15 geltend. Ausgehend von einem Stundenansatz von CHF 200.00 ergibt sich ein amtliches Honorar von 1‘800.00. Dieses Honorar erscheint unter Berücksichtigung des (analog) anwendbaren Tarifrahmens, dem leicht überdurchschnittlichen Zeitaufwand (Rechtsschrift von 19 Seiten), der durchschnittlichen Schwierigkeit des Prozesses (Kindes- und Ehegatten-Unterhaltsberechnungen) sowie der leicht überdurchschnittlichen Bedeutung des Streitgegenstands für die Parteien als angemessen. Die geltend gemachten Auslagen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt Y._____