41. Gesuch des Berufungsklägers (ZK 18 113) 41.1 Der Berufungskläger erhält oberinstanzlich teilweise Recht, womit seine Rechtsbegehren nicht von vornherein als aussichtslos gelten können. Die materielle Voraussetzung zur Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege ist damit erfüllt. 41.2 Seit dem 1. Januar 2018 verfügt der Berufungskläger über ein monatliches Einkommen von CHF 4‘639.00 (inkl. Anteil 13. Monatslohn).