22 der Höhe von total CHF 13‘680.00 (12 x [CHF 790.00 + CHF 350.00]) bereits einen Betrag von CHF 4‘405.00 bezahlt hat. Die der Berufungsbeklagten für diese Periode nachzuleistende Restanz beträgt damit CHF 9‘275.00. V. Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege 38. Zu beurteilen bleiben die Gesuche der Parteien um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege unter Beiordnung eines amtlichen Anwalts.