Dies rechtfertige sich angesichts der Tatsache, dass beide Parteien portugiesische Staatsangehörige seien. Zu ihrem Arbeitsweg führt die Berufungsbeklagte aus, sie arbeite als Springerin an verschiedenen Arbeitsorten. Ohne Auto wäre sie zu lange zwischen den Arbeitsorten unterwegs. Auch wäre es ihr ohne Auto nicht möglich, neben ihrem Arbeitspensum die Betreuung von C.________ sicherzustellen. Aufgrund seines Alters sei der Junge auf die Betreuung der Mutter angewiesen.