Unterhaltsberechnungsblatt sowie für Rückzahlungen von ungerechtfertigt bezogenen Prämienverbilligungen von CHF 447.65. 29.5.2 Der Berufungskläger bringt betreffend Krankenversicherungsprämien vor, die Kosten für die freiwilligen Zusatzversicherungen könnten angesichts der knappen finanziellen Verhältnisse nicht berücksichtigt werden. Die «vorzeitige» (also vor Verteilung des Überschusses vorgenommene) Berücksichtigung der VVG- Prämie bestrafe ihn doppelt: Der Gesamtüberschuss verkleinere sich und sein Anteil daran werde reduziert.