16 schuldeten Nachzahlungen vorgenommen. Ausgehend von einem Abzahlungszeitraum von drei Jahren, welcher der Kammer angesichts der finanziellen Verhältnisse des Berufungsklägers realistisch erscheint, wird als jährliche Nachzahlung ein Betrag von CHF 3‘081.00 berücksichtigt (geschuldete Nachzahlung für das Jahr 2017: 12 x CHF 1‘137.00 gemäss Berechnungsblatt 2017 = CHF 13‘644.00 ./. bereits geleisteter Betrag von CHF 4‘405.00 = CHF 9‘239.00 : 3 = gerundet CHF 3‘080.00).