Der Praktikabilität halber wird der Betrag auf das ganze Jahr 2017 aufgeteilt, womit für die Miete ein monatlicher Betrag von gerundet CHF 35.00 (CHF 424.50 : 12) zum Grundbetrag zu schlagen ist. Für die Berechnung der Steuerlast für das Jahr 2017 verweist die Vorinstanz auf das dem Entscheid beigelegte Berechnungsblatt. Diesem kann zwar das Ergebnis der Steuerberechnung entnommen werden, jedoch fehlen die Blätter zu den detaillierten Steuerangaben. Damit liegt eine unvollständige Begründung des vorinstanzlichen Entscheids vor.