Anlässlich der Einigungsverhandlung vom 11. Oktober 2017 habe selbst der Vorrichter in seinem provisorischen Berechnungsblatt einen Betrag von CHF 600.00 als Miete eingesetzt. Für den Monat Dezember 2017 sei zu den CHF 600.00 noch ein Mietzinsanteil für die neue Wohnung von CHF 424.50 hinzugekommen (total CHF 1‘024.50).