setzte die Vorinstanz einen Betrag von CHF 50.00 monatlich ein. Ausserdem rechnete sie dem Berufungskläger unter dem Titel «Schuldentilgung» einen monatlichen Betrag von CHF 222.00 an. 29.4.2 Der Berufungskläger macht betreffend Mietzins geltend, er habe seinem Kollegen CHF 600.00 monatlich als Mietanteil bezahlt, was unbestritten geblieben sei. Anlässlich der Einigungsverhandlung vom 11. Oktober 2017 habe selbst der Vorrichter in seinem provisorischen Berechnungsblatt einen Betrag von CHF 600.00 als Miete eingesetzt.