Ebenfalls unbestritten blieben die von der Vorinstanz berücksichtigten Zuschläge für Krankenversicherungsprämien in der Höhe von CHF 276.00 (obligatorische Krankenversicherung KVG), für Telekommunikation/Mobiliar eine reduzierte Pauschale von CHF 50.00 (keine eigene Wohnung), für den Arbeitsweg von H.________ nach G.________ mit dem Auto CHF 515.00 (Kosten Parkplatz, Benzin, Versicherung, Steuern, Leasing), für die auswärtige Verpflegung CHF 220.00 sowie für ausserordentliche Gesundheitskosten CHF 245.00.