Andererseits müsste ein familieninternes Feriendomizil im Landesinnern von Portugal angemessen ausgestattet und bewirtschaftet werden, bis überhaupt ein Nettomietzinsertrag erzielt werden könnte. Im Rahmen eines Eheschutzverfahrens, in dem unmittelbar auf den neuen Lebensumstand der Trennung reagiert werden soll, kann Entsprechendes nicht verlangt werden. 29.2 Berufungsbeklagte 29.2.1 Bei der Berufungsbeklagten stellte die Vorinstanz für das Jahr 2017 auf ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 3‘489.00 bei einem Beschäftigungsgrad von 90% ab (Gesuchsbeilage [GB] 11; Nettolohn CHF 3‘675.00 ./. CHF 455.00 [