Es erklärt sich von selbst, dass der Berufungskläger im zweiten Halbjahr 2017 nur den halben 13. ML ausbezahlt erhielt, da er im Jahr 2017 auch nur während 6 Monaten bei der entsprechenden Unternehmung angestellt war. Damit ist ab Juni 2017 von einem massgeblichen monatlichen Nettolohn von CHF 4‘639.00 auszugehen (CHF 4‘282.00 zzgl. 13. ML von CHF 357.00). Im Mai 2017 erzielte der Berufungskläger nur einen «halben Monatslohn» von netto CHF 2‘101.00 zzgl. einem halben Anteil am 13. ML von rund CHF 175.00 (CHF 357.00 : 2), insgesamt ausmachend CHF 2‘276.00.