Ab Juni 2017 erhielt er sodann einen monatlichen Nettolohn von CHF 4‘282.00 zzgl. einem Anteil 13. ML in der Höhe von gerundet CHF 357.00, ausmachend insgesamt CHF 4‘639.00 netto monatlich (GAB 10). Der Argumentation des Berufungsklägers, weshalb für die zweite Jahreshälfte 2017 monatlich nur ein halber Anteil des 13. ML berücksichtigt werden könne, kann nicht gefolgt werden: