29.1.4 Zutreffend macht der Berufungskläger geltend, dass er in den Monaten Januar 2017 bis und mit April 2017 bei der D.________ AG angestellt war und dort über ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 4‘550.00 (inkl. Anteil 13. ML [CHF 4‘200.00 + CHF 350.00 Anteil 13. ML; vgl. GAB 9]) verfügte. Ab Juni 2017 erhielt er sodann einen monatlichen Nettolohn von CHF 4‘282.00 zzgl. einem Anteil 13. ML in der Höhe von gerundet CHF 357.00, ausmachend insgesamt CHF 4‘639.00 netto monatlich (GAB 10).