9 29.1.2 Der Berufungskläger weist darauf hin, dass er bis Ende April 2017 noch bei der Firma D.________ AG in J.________ (Arbeitsort) gearbeitet und dort etwas weniger, nämlich CHF 4‘550.00 monatlich, verdient habe. Im Mai 2017 sei er den halben Monat arbeitslos gewesen und habe nur CHF 2‘101.00 erzielt, im Juni 2017 CHF 4‘686.30 (inkl. Anteil 13. ML für Mai/Juni 2017). Ab Juli 2017 habe er unter Berücksichtigung des (nur hälftigen) 13. ML CHF 4‘461.00 verdient.