8 27. Bei der Methode des familienrechtlichen Grundbedarfs mit Überschussverteilung wird in einem ersten Schritt vom betreibungsrechtlichen Existenzminimum ausgegangen. Dieses wird zur Bestimmung des familienrechtlichen Grundbedarfs um bestimmte zusätzliche Kosten erweitert (HAUSHEER/SPYCHER, Handbuch des Unterhaltsrechts, 2. Aufl., 2010, Rz 02.27 ff.). Der familienrechtliche Grundbedarf des Kindes und der Eltern ist je separat zu ermitteln.