21. Umstritten und zu beurteilen sind die für C.________ und eventuell für die Berufungsbeklagte geschuldeten Unterhaltsbeiträge für die Zeit nach der Trennung und damit ab 1. Januar 2017. 22. Gemäss Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) muss das Gericht auf Begehren eines Ehegatten die Unterhaltsbeiträge an die Kinder und an den Ehegatten festlegen.