__ AG angestellt. Die Berufungsbeklagte arbeitet beim F.________ als Wäscherei-Mitarbeiterin. Per 1. Januar 2018 erhöhte sie ihr Arbeitspensum von vormals 90% auf 100%. Während der Arbeitszeit der Berufungsbeklagten wird C.________ von den Grosseltern mütterlicherseits betreut. 20.4 Im Jahr 2017 bezahlte der Berufungskläger der Berufungsbeklagten Unterhaltsbeiträge in der Höhe von total CHF 4‘405.00. 20.5 Der Berufungskläger ist Eigentümer einer Liegenschaft im Landesinneren von Portugal. Die Liegenschaft brachte er bereits in die Ehe ein. IV. Materielles