10. Am 23. März 2018 nahm die Berufungsbeklagte zum uR-Gesuch des Berufungsklägers Stellung (ZK 18 113, pag. 19). Unter anderem teilt sie dem Gericht darin mit, dass sie einen schweren Herzinfarkt erlitten habe, deshalb vom 8. bis zum 16. März 2018 hospitalisiert gewesen und nun mindestens drei Monate krank geschrieben sei. 11. Am 14. Juni 2018 resp. am 18. Juni 2018 reichten Fürsprecherin Z.________ und Rechtsanwalt Y.________ auf telefonische Anfrage des Obergerichts hin ihre Honorarnoten ein. II. Formelles