3 4. Es wird festgestellt, dass von den für das Jahr 2017 geschuldeten Unterhaltsbeiträgen für C.________ und die Gesuchstellerin von total CHF 22‘512.00 bereits ein Betrag von CHF 4‘405.00 bezahlt wurde und der Gesuchsgegner der Gesuchstellerin demzufolge noch eine Restanz von CHF 18‘107.00 schuldet.