2. Der Gesuchsgegner wird weiter verurteilt, der Gesuchstellerin für die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 einen Unterhaltsbeitrag von monatlich CHF 740.00 zu bezahlen sowie ab dem 01.01.2018 einen Unterhaltsbeitrag, zahlbar monatlich zum Voraus, von CHF 775.00 (Gesuchstellerin arbeitet 100%) bzw. CHF 678.00 (Gesuchstellerin arbeitet 90%).