Weiter sei festzustellen, dass von den für das Jahr 2017 geschuldeten Unterhaltsbeiträgen bereits ein Betrag von CHF 4‘405.00 bezahlt worden sei (pag. 121). Der Berufungskläger stellte demgegenüber Antrag auf Verurteilung zu Unterhaltsbeiträgen für C.________ in der Höhe von CHF 500.00 monatlich für das Jahr 2017 bzw. von CHF 400.00 monatlich ab dem 1. Januar 2018 sowie auf Abweisung der weitergehenden Anträge der Berufungsbeklagten (pag. 137 i.V.m. pag. 121). In seinem Parteivortrag stellte sich der Rechtsvertreter des Berufungsklägers, Rechtsanwalt Y.________, auf den Standpunkt, C._