Die Berufungsbeklagte beantragte die Verurteilung des Berufungsklägers zur Zahlung von Unterhaltsbeiträgen für C.________ in der Höhe von monatlich CHF 1‘269.00 (davon CHF 643.00 Betreuungsunterhalt) im Jahr 2017 bzw. in der Höhe von monatlich CHF 694.00 (davon 94.00 Betreuungsunterhalt) ab 1. Januar 2018. Für sich selbst beantragte sie Unterhaltsbeiträge von monatlich CHF 878.00 im Jahr 2017 bzw. CHF 808.00 ab 1. Januar 2018. Weiter sei festzustellen, dass von den für das Jahr 2017 geschuldeten Unterhaltsbeiträgen bereits ein Betrag von CHF 4‘405.00 bezahlt worden sei (pag.