14. Am 27. Februar 2018 liess die Vorinstanz dem Obergericht des Kantons Bern die Akten inkl. Entscheidbegründung vom 26. Februar 2018 zukommen und verzichtete unter Verweis auf Letztere auf eine Stellungnahme (pag. 535). 15. Am 5. März 2018 ging die Stellungnahme der Gesuchsgegnerin beim Gericht ein, mit welcher sie um Abweisung des Gesuches um Aufschub der Vollstreckbarkeit ersuchte, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Der Eingabe legte sie unter anderem Belege zur Krankschreibung von E.________ bei (Beilagen 4 -6).