13. Mit Verfügung vom 23. Februar 2018 bestätigte der Instruktionsrichter den Eingang des Gesuches um Aufschub der Vollstreckbarkeit und vorsorgliche Massnahmen und stellte fest, dass der Gesuchsteller den Gerichtskostenvorschuss von CHF 2‘000.00 bezahlt hat. Gleichzeitig wurden die Kindsmutter, die Kindsvertreterin P.________ und die Vorinstanz aufgefordert, innert 5 Tagen ab Zustellung der Verfügung eine Stellungnahme zum Rechtsbegehren Ziff. 1 einzureichen (pag. 519 ff.).