3. Die beim Regionalgericht N.________ hinterlegten Reisedokumente von E.________, d.h. der ________ Reisepass und die Identitätskarte seien bis zu einer anders lautenden Verfügung hinterlegt zu lassen. Eventualiter sei die Gesuchsgegnerin anzuweisen, den ________ Reisepass und die ldentitätskarte, sowie jegliche weiteren Reisedokumente von E.________ unter Androhung von Strafe gemäss Art. 292 StGB per sofort vorsorglich beim Regionalgericht N.________ zu hinterlegen;