1. Es sei die Vollstreckbarkeit des Entscheides vom 15.2.2018 im Verfahren CIV 18 175 vor dem Regionalgericht N.________ bis zu einer anders lautenden Verfügung, spätestens aber bis zum allfälligen Eintritt der Rechtskraft, aufzuschieben. 2. Es sei der Gesuchsgegnerin vorsorglich per sofort unter Androhung von Strafe gemäss Art. 292 StGB der Umzug mit E.________ ins Ausland zu verbieten;